Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an die Polstermöbel Born GmbH im Bereich Lohnzuschnitt.
Diese AGB sind eine Mustervorlage und müssen vor Veröffentlichung von einer Anwaltskanzlei oder einem Fachverband geprüft und auf Ihren konkreten Geschäftsbetrieb (B2B/B2C, Auslandsgeschäfte, Eigentumsvorbehalte etc.) zugeschnitten werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werk-, Werklieferungs- und Dienstleistungen, insbesondere CNC-Zuschnitt von Materialien, die zwischen der Polstermöbel Born GmbH („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
§ 3 Datenübernahme, Schablonen und gewerbliche Schutzrechte
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Bearbeitung erforderlichen Daten (z. B. DXF, ISO) oder Schablonen kostenfrei und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber sämtlicher zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte ist. Etwaige Schutzrechte Dritter sind dem Auftragnehmer im Vorfeld mitzuteilen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Liefer- und Bearbeitungszeit
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt sowie unverschuldete Störungen verlängern die Lieferzeit angemessen.
§ 6 Versand, Verpackung, Gefahrübergang
Versandweg und Verpackung werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, vom Auftragnehmer gewählt. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Eine Mängelhaftung für vom Auftraggeber gestelltes Material besteht nur insoweit, als der Auftragnehmer Mängel bei Wahrung handelsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten ist Fränkisch-Crumbach. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Mai 2026. Mustertext, anwaltliche Prüfung empfohlen.