AGBd

AGB

 1 Angebot

Schriftlich oder telefonisch an uns gerichtete Aufträge werden in der von uns möglichen Ausführungsart schriftlich bestätigt und erst dadurch bindend.
 Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich.

 2 Lieferzeit

Die im Angebot angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Treten in der Auslieferung Verzögerungen ein, die den Liefertermin in unbilliger Weise überschreiten, ist der Besteller nicht berechtigt, neben der Erfüllung des Leistungsanspruches den Ersatz eines Verzögerungsschadens geltend zu machen. Tritt der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurück und macht deshalb Schadensersatzansprüche geltend, so haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis zur Höhe der voraussehbaren Schadens. Wird eine Lieferung oder Leistung wegen höherer Gewalt unmöglich oder ist die Leistung nur mit Verlust möglich, haben wir das Recht von den Lieferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise zurückzutreten.

 3 Beanstandungen

Beanstandungen sind nur zulässig, wenn diese schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Lieferung eingehen. Der Besteller geht des Rechts auf Mängelrügen ebenfalls verlustig, wenn er ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferers an dem bemängelten Stück Änderungen vorgenommen hat bzw. wenn sich die Waren nicht mehr am Bestimmungsort und im Zustand der Ablieferung befindet.

 4 Lohnarbeit

Ist ein Mangel zurückzuführen auf besondere Anweisungen des Auftraggebers, auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm geforderten Vorlieferungen eines anderen, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für diese Mängel frei, wenn es sich bei den gelieferten Stoffen nicht um Mängel handelt, deren Nichterkennung grob fahrlässig war.

 5 Haftung

1. Die Firma Polstermöbel Born GmbH beschränkt ihre Haftung bei Ausführung von Lohnarbeit im Sinne des  3 der Verkaufsbedingungen bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des Werklohnes fr den Auftrag.
Die Firma Polstermöbel Born GmbH haftet in gleicher Weise auch für Ihre Erfüllungsgehilfen. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen, die als solche bezeichnet sind und von der Firma Polstermöbel Born GmbH lediglich vermittelt werden, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Für den Fall grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt.

3. Bei Arbeiten, die keine Lohnarbeiten sind, wird der zu leistende Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf den dreifachen Werklohn beschränkt. Für den Fall grober Fahrlässigkeit wird der Schadensersatz der Höhe nach auf den Ersatz des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt.

 6 Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, auch dann wenn der Preis frei Bestimmungsort ist.

 7 Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tage netto ohne Abzüge zahlbar, da es sich hierbei ausschliesslich um Lohnarbeit handelt. Anders lautende Zahlungsziele bedürfen der vorherigen Absprache und einer schriftlichen Bestätigung.

 8 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines aus einem Kontokorrentverhältnis sich ergebenden Saldos. Das gilt auch, wenn der Preis für bestimmte vom Kunden ausdrücklich bezeichnete Gegenstände bezahlt ist.

Die Hereingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltswaren auf uns übergehen und der Besteller diese für uns unentgeltlich verwahrt. Durch die Verbindung oder Vermischung entstehende Gegenstände sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Lieferungsbedingungen. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu bergeben oder zu verpfänden.
Von Pfändungen Dritter ist uns sofort Mitteilung zu machen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahren gehen zu Lasten des Kunden.
Der Besteller darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an der Lieferer zu dessen Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Lieferer vertragsmäßig nachkommt.
Der Besteller hat die von ihm für den Lieferer eingezogenen Beträge sofort an diesen abzuführen, soweit dessen Forderungen fällig sind. Auch soweit der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Lieferer zu und sind gesondert aufzubewahren.

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